Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Lieferung und den Betrieb von Berta-Systemen sowie die Bereitstellung der Berta-Software.
Entwurf / Platzhalter. Gelb markierte Felder wie […] sind vor Veröffentlichung mit echten Angaben zu füllen und rechtlich zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.
§1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Berta GmbH [sobald gegründet] (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über die Lieferung von Berta-Systemen und die Überlassung der Berta-Software. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme zustande.
§2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter liefert ein einsatzbereites Berta-System (Hardware-Komponente inklusive), richtet es in den Räumen des Kunden ein, bindet es an die bestehende IT (Microsoft 365 / Google Workspace) an und schult das Team. Der laufende Betrieb erfolgt über eine Lizenz pro Sitz.
§3 Lieferung & Installation
Die Einrichtung erfolgt einmalig vor Ort. Liefertermine werden individuell vereinbart. Die Hardware ist Teil der Lösung und verbleibt beim Kunden.
§4 Lizenz
Die Berta-Software wird als Lizenz pro Sitz bereitgestellt. Die Lizenz ist gerätegebunden und ohne gültiges Lizenzverhältnis nicht nutzbar. Die Anzahl der Sitze ist auf maximal fünf pro Installation begrenzt.
§5 Updates & Wartung
Software- und Modell-Updates sowie Support und Remote-Wartung sind Teil der laufenden Lizenz. Updates werden angekündigt; der Zeitpunkt der Installation wird mit dem Kunden abgestimmt.
§6 Haftung für KI-Ausgaben
Die von Berta erzeugten Ausgaben sind Vorschläge und Hilfsmittel. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche/steuerliche/medizinische Eignung der Ausgaben. Die Prüfung obliegt dem Nutzer; die fachliche Entscheidung trifft der zuständige Berufsträger.
§7 Vergütung
Es gelten die im Angebot genannten Preise: eine einmalige Vergütung für Einrichtung & Inbetriebnahme sowie eine monatliche Lizenzgebühr pro Sitz. [Zahlungsziele/Fälligkeit ergänzen].
§8 Kündigung
Das Lizenzverhältnis kann [Kündigungsfrist ergänzen] gekündigt werden. Mit Ende der Lizenz endet das Nutzungsrecht an der Software; die Hardware verbleibt beim Kunden.
§9 Datenschutz
Der Anbieter ist hinsichtlich der Verarbeitung von Mandanten-/Patientendaten Auftragsverarbeiter; der Kunde ist Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, die Vertragsbestandteil ist.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist [Sitz des Anbieters], soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.